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Lizenzvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Software-Produkte von Bulazel Software GmbH & Co KG

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden = Lizenznehmer und Firma Bulazel Software GmbH & Co KG = Lizenzgeber für SOFTWARE-PRODUKTE der Firma Bulazel Software GmbH & Co KG. Das jeweilige SOFTWARE-PRODUKT umfasst die Computer-Software selber sowie die dazugehörigen Medien, wie auch Demoversionen oder Testversionen, gedruckte Materialien und Dokumentationen (Handbuch etc.) auch im Online- oder elektronischen Format. Das SOFTWARE-PRODUKT umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum ursprünglich gelieferten SOFTWARE-PRODUKT.

I. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

1. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag kommt zustande, wenn nach einer Bestellung durch den Kunden diesem der Registriercode oder eine Vollversion durch gesondertes Schreiben (auch per Email) zugeht. Mit dem Downloaden der Demo-Version oder dem Installieren der Demo-Version des SOFTWARE-PRODUKTS entsteht noch kein Vertrag und keine Zahlungsverpflichtung des Kunden. 

2. PREIS
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen des Preises aufgrund Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer bleiben deshalb vorbehalten. Hinzu kommen die Kosten für Porto und Nachnahme bei Versendung des Registriercodes oder der Vollversion. Weitere Kosten entstehen dem Kunden nicht.

3. ZAHLUNG
Je nach Softwareprodukt erfolgt entweder eine Versendung des Registriercodes  getrennt vom SOFTWARE-PRODUKT durch gesonderten Brief oder per Email; oder eine Versendung der Vollversion durch gesonderten Brief oder per EMail. Der Preis für das SOFTWARE-PRODUKT ist bei Erhalt des Briefes per Nachnahme oder vorab online durch Zahlung per Kreditkarte vom Kunden zu bezahlen. 

4. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat er das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat in Textform oder je nach Softwareprodukt durch Rücksendung des Registriercodes oder der Vollversion gegenüber Firma Bulazel Software GmbH & Co KG, Sinzheimerstr. 40b, 76532 Baden-Baden, FAX: 07221/992315, Email: kontakt@bulazel.de, zu erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem gesonderten Zugang des Registriercodes oder der Vollversion beim Kunden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kunde den gesondert übersandten versiegelten Registriercode oder die gesondert übersandte versiegelte Vollversion  entsiegelt hat. Der Widerruf erlischt mit der Lieferung des gekauften Registriercodes oder der gekauften Vollversion per Email. Der Download des Registriercodes oder der Vollversion ist unwiderruflich.

II. Gewährleistung/ Haftung

1. VORHANDENES COMPUTERSYSTEM
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob das SOFTWARE-PRODUKT auf dem beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Software- und Hardwarevoraussetzungen sind vom Kunden zu schaffen. Die Bulazel Software GmbH & Co KG weist ausdrücklich darauf hin, dass vom SOFTWARE-PRODUKT nicht erwartet werden kann, dass es auf allen denkbaren Kombinationen von Hardware- und Softwareanwendungen unterbrechungs- und störungsfrei arbeitet. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung können Probleme bei fehlerhaften oder selbst bei fehlerfreien Hard- und Softwarekombinationen des Kunden nicht völlig ausgeschlossen werden.

2. NICHT BESTIMMUNGSGEMÄßE NUTZUNG
Es besteht keine Gewährleistung für Mängel, die durch Veränderung, Unfall oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder durch von ihm Beauftragte bzw. von ihm gebilligte Dritte zurückzuführen sind. Das Gleiche gilt für Mängel, die auf eine nicht der Spezifikation oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung zurückzuführen sind. 

3. MÄNGELANZEIGE
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so hat er offensichtliche Mängel binnen 21 Tagen nach Erhalt des vollständigen SOFTWARE-PRODUKTS einschließlich Registriercode anzuzeigen. Treten in der Folgezeit offensichtliche Mängel auf, so hat der Kunde sie binnen 21 Tagen seit Auftreten anzuzeigen. Die Mängelanzeigen haben in Textform gegenüber Bulazel Software GmbH & Co KG zu erfolgen. 

4.VERJÄHRUNG
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so verjähren Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels in einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich verursacht.

5. NACHERFÜLLUNG
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann Bulazel Software GmbH & Co KG nach eigener Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung des SOFTWARE-PRODUKTS erbringen. Das Recht des Kunden nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt.

6. AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN
Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die durch Mängel des SOFTWARE-PRODUKTS verursacht werden und sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Bulazel Software GmbH & Co KG sind ausgeschlossen. Dies gilt  nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten) durch Bulazel Software GmbH & Co KG. Dies gilt des Weiteren nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Bulazel Software GmbH & Co KG, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Bulazel Software GmbH & Co KG beruhen. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.

7. GEWÄHRLEISTUNG IM ÜBRIGEN
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, stehen dem Kunden im Falle eines Mangels des SOFTWARE-PRODUKTS die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. 

8. ABTRETUNGSVERBOT
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag, insbesondere Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche, an Dritte abzutreten.

9. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Baden-Baden, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, oder der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder nach Vertragsschluss dorthin verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

III. SOFTWARE-PRODUKTLIZENZ

Das SOFTWARE-PRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWARE-PRODUKT wird nicht verkauft, sondern nur zur beschränkten Nutzung überlassen. Das SOFTWARE-PRODUKT bleibt Eigentum der Firma Bulazel Software GmbH & Co KG.

1. NUTZUNGSUMFANG
Sofern es sich um eine Einzelplatzversion der Software handelt, ist der Kunde nur berechtigt, diese nur auf einem Rechner (Computer, Arbeitsstation, Terminal, Organizer), seiner Wahl zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren. Der Kunde ist verpflichtet, für das SOFTWARE-PRODUKT für jeden COMPUTER, auf dem das SOFTWARE-PRODUKT ausgeführt wird, eine eigene Lizenz zu erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem COMPUTER gilt. Eine Lizenz für das SOFTWARE-PRODUKT darf nicht geteilt oder auf mehreren COMPUTERN gleichzeitig verwendet werden. Eine von Bulazel Software GmbH & Co KG gelieferte Vollversion darf, solange es sich um eine Einzelplatzversion handelt, nur auf einem Rechner des Kunden installiert werden. Die Freischaltung einer Demoversion der Software zu einer Vollversion darf nur mit Hilfe eines von Bulazel Software GmbH & Co KG autorisierten Registriercodes, den der Kunde von Bulazel Software GmbH & Co KG oder von einem Vertriebspartner von Bulazel Software GmbH & Co KG erworben hat, erfolgen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Registriercode geheim zu halten und so aufzubewahren, dass Dritte davon keine Kenntnis bekommen können. Falls das SOFTWARE-PRODUKT als Demo- oder Testversion gekennzeichnet ist, ist die Verwendung des SOFTWARE-PRODUKTS auf Demo-, Test- oder Beurteilungszwecke unter Berücksichtigung des vorliegenden Vertrages beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, das bereits registrierte und freigeschaltete SOFTWARE-PRODUKT und dessen Vollversion weiterzuverkaufen oder auf andere Weise gegen einen Gegenwert zu übertragen. Er ist nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Das SOFTWARE-PRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem COMPUTER zu trennen. Die in der Software vorhandenen Copyright-Vermerke, Warenzeichenvermerke und Registriernummern dürfen weder entfernt noch verändert werden. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.

2. KÜNDIGUNG
Unbeschadet sonstiger Rechte ist Bulazel Software GmbH & Co KG berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unter Ziff. 1. verstößt. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten oder an Bulazel Software GmbH & Co KG herauszugeben. 

3. UPDATES
Sofern das SOFTWARE-PRODUKT ein Update eines anderen Produkts ist, muss der Kunde zur Verwendung des SOFTWARE-PRODUKTS über die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von Bulazel Software GmbH & Co KG für das Update als geeignet bezeichnet wird, um das SOFTWARE-PRODUKT zu verwenden. Ein SOFTWARE-PRODUKT, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Der Kunde darf das betreffende Update nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages verwenden. Wenn das SOFTWARE-PRODUKT ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für den Kunden als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das SOFTWARE-PRODUKT als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen. Es ist nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem COMPUTER zu trennen.

4. URHEBERRECHT
Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWARE-PRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWARE-PRODUKT enthalten sind, sowie Demo- und Testversionen), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS liegen bei Bulazel Software GmbH & Co KG. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltebesitzers. Wenn dieses SOFTWARE-PRODUKT Dokumentationen enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, darf der Kunde eine Kopie dieser elektronischen Dokumentationen drucken. Der Kunde ist nicht berechtigt, die das SOFTWARE-PRODUKT begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen. Es folgt lediglich eine Übertragung der Nutzungsrechte an dem SOFTWARE-PRODUKT. Der Kunde erwirbt kein Eigentums- oder Urheberrecht am Programm oder den dazugehörenden Programmteilen.

Der Kunde verpflichtet sich, das SOFTWARE-PRODUKT nicht zu reproduzieren und an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Bulazel Software GmbH & Co KG behält sich ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechtes geltend zu machen.

5. SICHERUNGSKOPIE
Nach der Installation einer Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS unter Einhaltung dieses Vertrages darf der Kunde das Originalmedium, auf dem das SOFTWARE-PRODUKT geliefert wurde, nur für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Wenn das Originalmedium erforderlich ist, um das SOFTWARE-PRODUKT auf dem COMPUTER zu verwenden, darf der Kunde eine Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS nur für Sicherungs- und Archivierungszwecke anfertigen. Der Kunde darf in keinem anderen Fall Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS oder der gedruckten Materialien anfertigen, es sei denn, es ist in diesem Vertrag ausdrücklich genehmigt.

6. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Bulazel Software GmbH & Co KG haftet nicht dafür, dass das SOFTWARE-PRODUKT gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, Bulazel Software GmbH & Co KG unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber von Dritten derartige Verletzungen gerügt werden.

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Unsere AGBs können
Sie hier auch als PDF
herunterladen:


agbs_software.pdf
ca. 50 KB




Stand: 14.04.2008, © Bulazel Software GmbH & Co KG