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> Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzvertrag
und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Software-Produkte von Bulazel Software GmbH &
Co KG
Dieser
Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag
zwischen dem Kunden = Lizenznehmer und Firma Bulazel Software
GmbH & Co KG = Lizenzgeber für SOFTWARE-PRODUKTE der Firma
Bulazel Software GmbH & Co KG. Das jeweilige
SOFTWARE-PRODUKT umfasst die Computer-Software selber sowie die
dazugehörigen Medien, wie auch Demoversionen oder
Testversionen, gedruckte Materialien und Dokumentationen
(Handbuch etc.) auch im Online- oder elektronischen Format. Das
SOFTWARE-PRODUKT umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen
zum ursprünglich gelieferten SOFTWARE-PRODUKT.
I.
Vertragsschluss, Widerrufsrecht
1.
VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag kommt zustande, wenn nach einer Bestellung durch den
Kunden diesem der Registriercode oder eine Vollversion durch
gesondertes Schreiben (auch per Email) zugeht. Mit dem
Downloaden der Demo-Version oder dem Installieren der
Demo-Version des SOFTWARE-PRODUKTS entsteht noch kein Vertrag
und keine Zahlungsverpflichtung des Kunden.
2. PREIS
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Preise inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen des Preises
aufgrund Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer bleiben
deshalb vorbehalten. Hinzu kommen die Kosten für Porto und
Nachnahme bei Versendung des Registriercodes oder der
Vollversion. Weitere Kosten entstehen dem Kunden nicht.
3. ZAHLUNG
Je nach Softwareprodukt erfolgt entweder eine Versendung des
Registriercodes getrennt vom SOFTWARE-PRODUKT durch
gesonderten Brief oder per Email; oder eine Versendung der
Vollversion durch gesonderten Brief oder per EMail. Der Preis für
das SOFTWARE-PRODUKT ist bei Erhalt des Briefes per Nachnahme
oder vorab online durch Zahlung per Kreditkarte vom Kunden zu
bezahlen.
4.
WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen
Gesetzbuches hat er das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist
von zwei Wochen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und hat in Textform oder je nach Softwareprodukt durch
Rücksendung des Registriercodes oder der Vollversion gegenüber
Firma Bulazel Software GmbH & Co KG, Sinzheimerstr. 40b,
76532 Baden-Baden, FAX: 07221/992315, Email: kontakt@bulazel.de,
zu erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem gesonderten
Zugang des Registriercodes oder der Vollversion beim Kunden. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das
Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kunde den gesondert übersandten
versiegelten Registriercode oder die gesondert übersandte
versiegelte Vollversion entsiegelt hat. Der Widerruf
erlischt mit der Lieferung des gekauften Registriercodes oder
der gekauften Vollversion per Email. Der Download des
Registriercodes oder der Vollversion ist unwiderruflich.
II. Gewährleistung/
Haftung
1.
VORHANDENES COMPUTERSYSTEM
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob
das SOFTWARE-PRODUKT auf dem beabsichtigten Computersystem lauffähig
ist. Die Software- und Hardwarevoraussetzungen sind vom Kunden
zu schaffen. Die Bulazel Software GmbH & Co KG weist ausdrücklich
darauf hin, dass vom SOFTWARE-PRODUKT nicht erwartet werden
kann, dass es auf allen denkbaren Kombinationen von Hardware-
und Softwareanwendungen unterbrechungs- und störungsfrei
arbeitet. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung können
Probleme bei fehlerhaften oder selbst bei fehlerfreien Hard- und
Softwarekombinationen des Kunden nicht völlig ausgeschlossen
werden.
2. NICHT
BESTIMMUNGSGEMÄßE NUTZUNG
Es besteht keine Gewährleistung für Mängel, die durch Veränderung,
Unfall oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder durch
von ihm Beauftragte bzw. von ihm gebilligte Dritte zurückzuführen
sind. Das Gleiche gilt für Mängel, die auf eine nicht der
Spezifikation oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung
zurückzuführen sind.
3. MÄNGELANZEIGE
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches, so hat er offensichtliche Mängel binnen 21 Tagen
nach Erhalt des vollständigen SOFTWARE-PRODUKTS einschließlich
Registriercode anzuzeigen. Treten in der Folgezeit
offensichtliche Mängel auf, so hat der Kunde sie binnen 21
Tagen seit Auftreten anzuzeigen. Die Mängelanzeigen haben in
Textform gegenüber Bulazel Software GmbH & Co KG zu
erfolgen.
4.VERJÄHRUNG
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches, so verjähren Ansprüche des Kunden wegen eines
Mangels in einem Jahr, es sei denn, der Mangel wurde vorsätzlich
verursacht.
5. NACHERFÜLLUNG
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuches, kann Bulazel Software GmbH & Co KG nach
eigener Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
oder durch Neulieferung des SOFTWARE-PRODUKTS erbringen. Das
Recht des Kunden nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bleibt
unberührt.
6.
AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN
Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die durch Mängel
des SOFTWARE-PRODUKTS verursacht werden und sonstige
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Bulazel Software
GmbH & Co KG sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten) durch Bulazel
Software GmbH & Co KG. Dies gilt des Weiteren nicht für Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nicht für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch Bulazel Software GmbH & Co KG, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von
Bulazel Software GmbH & Co KG beruhen. Die zwingenden
Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.
7. GEWÄHRLEISTUNG
IM ÜBRIGEN
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, stehen dem
Kunden im Falle eines Mangels des SOFTWARE-PRODUKTS die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
8.
ABTRETUNGSVERBOT
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag,
insbesondere Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche, an
Dritte abzutreten.
9.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Baden-Baden, sofern es sich beim Kunden um
einen Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
handelt, oder der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland hat oder nach Vertragsschluss dorthin
verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
III.
SOFTWARE-PRODUKTLIZENZ
Das
SOFTWARE-PRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und
internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere
Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
Das SOFTWARE-PRODUKT wird nicht verkauft, sondern nur zur beschränkten
Nutzung überlassen. Das SOFTWARE-PRODUKT bleibt Eigentum der
Firma Bulazel Software GmbH & Co KG.
1.
NUTZUNGSUMFANG
Sofern es sich um eine Einzelplatzversion der Software handelt,
ist der Kunde nur berechtigt, diese nur auf einem Rechner
(Computer, Arbeitsstation, Terminal, Organizer), seiner Wahl zu
installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, auszuführen
oder in anderer Weise mit ihr zu interagieren. Der Kunde ist
verpflichtet, für das SOFTWARE-PRODUKT für jeden COMPUTER, auf
dem das SOFTWARE-PRODUKT ausgeführt wird, eine eigene Lizenz zu
erwerben, die speziell für die Verwendung auf diesem COMPUTER
gilt. Eine Lizenz für das SOFTWARE-PRODUKT darf nicht geteilt
oder auf mehreren COMPUTERN gleichzeitig verwendet werden. Eine
von Bulazel Software GmbH & Co KG gelieferte Vollversion
darf, solange es sich um eine Einzelplatzversion handelt, nur
auf einem Rechner des Kunden installiert werden. Die
Freischaltung einer Demoversion der Software zu einer
Vollversion darf nur mit Hilfe eines von Bulazel Software GmbH
& Co KG autorisierten Registriercodes, den der Kunde von
Bulazel Software GmbH & Co KG oder von einem
Vertriebspartner von Bulazel Software GmbH & Co KG erworben
hat, erfolgen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den
Registriercode geheim zu halten und so aufzubewahren, dass
Dritte davon keine Kenntnis bekommen können. Falls das
SOFTWARE-PRODUKT als Demo- oder Testversion gekennzeichnet ist,
ist die Verwendung des SOFTWARE-PRODUKTS auf Demo-, Test- oder
Beurteilungszwecke unter Berücksichtigung des vorliegenden
Vertrages beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, das
bereits registrierte und freigeschaltete SOFTWARE-PRODUKT und
dessen Vollversion weiterzuverkaufen oder auf andere Weise gegen
einen Gegenwert zu übertragen. Er ist nicht berechtigt, das
SOFTWARE-PRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu
disassemblieren. Das SOFTWARE-PRODUKT wird als einheitliches
Produkt lizenziert. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine
Komponenten für die Verwendung auf mehr als einem COMPUTER zu
trennen. Die in der Software vorhandenen Copyright-Vermerke,
Warenzeichenvermerke und Registriernummern dürfen weder
entfernt noch verändert werden. Der Kunde ist des Weiteren
nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu vermieten, zu
verleasen oder zu verleihen.
2. KÜNDIGUNG
Unbeschadet sonstiger Rechte ist Bulazel Software GmbH & Co
KG berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde
gegen die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unter Ziff. 1.
verstößt. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche
Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS und alle seine Komponenten zu
vernichten oder an Bulazel Software GmbH & Co KG
herauszugeben.
3. UPDATES
Sofern das SOFTWARE-PRODUKT ein Update eines anderen Produkts
ist, muss der Kunde zur Verwendung des SOFTWARE-PRODUKTS über
die entsprechende Lizenz für ein Produkt verfügen, das von
Bulazel Software GmbH & Co KG für das Update als geeignet
bezeichnet wird, um das SOFTWARE-PRODUKT zu verwenden. Ein
SOFTWARE-PRODUKT, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt
(oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Der Kunde darf das
betreffende Update nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen
des vorliegenden Vertrages verwenden. Wenn das SOFTWARE-PRODUKT
ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist,
das für den Kunden als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist
es nur gestattet, das SOFTWARE-PRODUKT als Bestandteil dieses
einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen. Es ist
nicht gestattet, es für die Verwendung auf mehr als einem
COMPUTER zu trennen.
4.
URHEBERRECHT
Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWARE-PRODUKT (einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen,
Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem
SOFTWARE-PRODUKT enthalten sind, sowie Demo- und Testversionen),
den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des
SOFTWARE-PRODUKTS liegen bei Bulazel Software GmbH & Co KG.
Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten,
auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann,
sind Eigentum des jeweiligen Inhaltebesitzers. Wenn dieses
SOFTWARE-PRODUKT Dokumentationen enthält, die nur in
elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, darf der
Kunde eine Kopie dieser elektronischen Dokumentationen drucken.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die das SOFTWARE-PRODUKT
begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen. Es
folgt lediglich eine Übertragung der Nutzungsrechte an dem
SOFTWARE-PRODUKT. Der Kunde erwirbt kein Eigentums- oder
Urheberrecht am Programm oder den dazugehörenden
Programmteilen.
Der Kunde
verpflichtet sich, das SOFTWARE-PRODUKT nicht zu reproduzieren
und an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.
Bulazel Software GmbH & Co KG behält sich ausdrücklich
vor, Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Urheberrechtes
geltend zu machen.
5.
SICHERUNGSKOPIE
Nach der Installation einer Kopie des SOFTWARE-PRODUKTS unter
Einhaltung dieses Vertrages darf der Kunde das Originalmedium,
auf dem das SOFTWARE-PRODUKT geliefert wurde, nur für
Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Wenn das
Originalmedium erforderlich ist, um das SOFTWARE-PRODUKT auf dem
COMPUTER zu verwenden, darf der Kunde eine Kopie des
SOFTWARE-PRODUKTS nur für Sicherungs- und Archivierungszwecke
anfertigen. Der Kunde darf in keinem anderen Fall Kopien des
SOFTWARE-PRODUKTS oder der gedruckten Materialien anfertigen, es
sei denn, es ist in diesem Vertrag ausdrücklich genehmigt.
6.
GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
Bulazel Software GmbH & Co KG haftet nicht dafür, dass das
SOFTWARE-PRODUKT gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt,
soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der
Kunde ist verpflichtet, Bulazel Software GmbH & Co KG unverzüglich
Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber von Dritten derartige
Verletzungen gerügt werden.
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